Unser Beitrittsformular finden Sie hier.
Mitgliedschaft
Die Argumente für eine Mitgliedschaft sind vielfältig:
- Profitieren von einem eigenen Tarifwerk
- kostenfreie arbeitsrechtliche Erstberatung
- stark vergünstigte Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
- Fort- und Weiterbildungsangebote
- umfangreiche Informationsangebote (z.B. Newsletter, Homepage, Rundschreiben)
Beitragsordnung des Arbeitgeberverbandes privater Träger der Kinder- und Jugendhilfe
- nachfolgend AG-VPK –
Anlage 1 zur Satzung vom 03.05.2017
Die Mitgliederversammlung des AG-VPK e.V. hat am 27.02.2019 folgende
Beitragsordnung beschlossen:
Arbeitgeberverband privater Träger der Kinder- und Jugendhilfe
- nachfolgend AG-VPK -
In Ausübung des verfassungsgemäßen Rechts ist der AG-VPK, der Arbeitgeberverband von Mitgliedseinrichtungen des VPK - Landesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe in Niedersachsen im VPK e.V. und anderer Trägereinrichtungen der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfeeinrichtungen eines jeden VPK Landesverbands, der gleichzeitig ordentliches Mitglied im VPK – Bundesverband ist.