Die Redaktion Haufe hat eine sehr gute Übersicht zum Thema Urlaub bei Minijobs erstellt, auf die wir an dieser Stelle gerne verweisen.
Die Redaktion Haufe hat eine sehr gute Übersicht zum Thema Urlaub bei Minijobs erstellt, auf die wir an dieser Stelle gerne verweisen.
Das von der Regierungskoalition geplante Bundestariftreuegesetz führt nach Auffassung von Prof. Dr. Dr. Löwisch (RA Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch, Freiburg, "Treue zu fremden Tarifverträgen?", in: NZA 2024, 361) bei der Auftragsvergabe an anderweitig tarifgebundene Auftragnehmer dazu, dass die in diesen Tarifverträgen enthaltenen Arbeitsbedingungen verdrängt werden. Den hierin enthaltenen Eingriff in die Koalitionsfreiheit der betroffenen Tarifvertragsparteien aus Art. 9 Abs. 3 GG hält der Verfasser aufgrund der konkreten Ausgestaltung des Vorrangs für unverhältnismäßig.
Kritisch merkt Löwisch an, dass der aktuelle Entwurf keine Anhörung der betroffenen Tarifvertragsparteien vorsieht und der Vorrang nicht unter den Vorbehalt des öffentlichen Interesses gestellt werde. Des Weiteren könne es mit dem aktuellen Diskussionsstand des Gesetzes auch zur Verdrängung repräsentativerer Spezialtarifverträge kommen.
Auch wenn die Auftragsvergabe des Bundes kaum einen Jugendhilfeträger betrifft, muss die Diskussion um Tariftreueregelungen weiter beobachtet werden, da das Traiftreuegesetz sicherlich EInfluss auf Landesgesetzgebungen haben wird.
6.05.2024 MdC
Die angemessene Vergütung von Leitungskräften wird zunehmend wichtiger. Dies haben wir in allen unseren Tarifrunden länderübergreifend schon lange beobachtet. Auch der deutsche Caritasverband hat nun in Anlehnung an eine aktuelle DIW-Studie (WOCHENBERICHT 5/2024) daraus Konsequenzen gezogen. In seinem aktuellen Dienstgeberbrief heißt es dazu:
"Die ... Stauchung der Lohnverteilung führt dazu, dass insbesondere für Fach- und Leitungskräfte immer häufiger Zulagen gezahlt werden müssen, um einen notwendigen Abstand zu niedriger qualifizierten Tätigkeiten herzustellen. Diesen Trend bestätigt auch eine Abfrage der Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas, die zeigt, dass die Gewährung von über- und außertariflichen Zulagen gerade bei Fach- und Leitungskräften zentral ist, um die Abstände zwischen den Lohngruppen wiederherzustellen. In den zum Jahresende anstehenden Tarifverhandlungen muss das Augenmerk daher auf diese wichtigen und zunehmend knappen Beschäftigtengruppen gerichtet werden. Anreize durch eine höhere Spreizung müssen gesetzt werden. Eine erneute Konzentration auf Sockel- und Mindestbeträge für die unteren Einkommensklassen, die zu einer weiteren Annäherung der Lohngruppen führen würde, ist nicht vertretbar."
20.03.2024 MdC
Die Fraktion der CDU/CSU hat einen Beschlussantrag zur Flexibilisierung der Arbeitszeit in den Bundestag eingebracht.
Die Aussprache zum Antrag fand letzte Woche statt. Es ist allerdings nicht davon auszugehen, dass der Antrag Erfolg haben wird. Weiter Infos kann man den entsprechenden Plenarprotokollen entnehmen, z.B. BT DRS. 20/10387 bzw. VGL. BT-PLENARPROTOKOLL 20/157, S. 20187A-20197A. Nun soll eine weitere Beratung in den Ausschüssen stattfinden.
20.03.24 MdC
Mit dem in 2021 in Kraft getretenen Arbeitsschutzkontrollgesetz wurde bekanntlich die Grundlage dafür geschaffen, dass ab 2026 die staatliche Aufsicht der Länder pro Jahr mindestens 5% der Betriebe besichtigen muss. Bis 2026 steigern daher seitdem die Länder ihr Besichtigungsgeschehen kontinuierlich, um diese Quote zu erreichen. Der erst vor einigen Tagen veröffentlichte Zwischenbericht des BMAS zeigt, dass die Herausforderungen der Länder auf dem Weg zu dieser Quote nicht unerheblich sind.
Für alle Einrichtungen ist aber zu erwarten, dass Besuche der Ämter für Arbeitsschutz bzw. Gewerbeaufsichtsämter auch in 2024 noch einmal deutlich zunehmen werden. Insbesondere die Themen Arbeitszeit und allgemeiner Arbeitsschutz (Gefährdungsbeurteilungen etc.) werden deshalb in allen Einrichtungen eine noch größere Bedeutung erlangen als bisher.
10.01.2024 MdC
Heute, am 4.12.2023, wurde die 6.Pflegearbeitsbedingungenverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Auch wenn die Verordnung primär (nur) Gültigkeit für den Pflegebereich hat, sind Auswirkungen in angrenzenden Sozialleistungsbereichen nicht ausgeschlossen, da die neuen beschlossenen (Pflege-) Mindestlöhne die dort genannten Betreungskräfte ggf. auch zu einem Wechsel in die Pflege motivieren könnten. Bei einem Mindestentgelt von 16,10 € ab Juli 2024, welches auch für ungelernte Kräfte gilt, liegt die Vergütung in der Pflege deutlich höher als nach dem Mindestlohngesetz.
Das Bundeskabinett hat letzte Woche den Rentenversicherungsbericht 2023 beschlossen. Gemäß ihrer gesetzlichen Verpflichtung informiert die Bundesregierung mit dem Rentenversicherungsbericht jedes Jahr im November über die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Bericht zeigt daher die kurz- und längerfristige Entwicklung der Rentenfinanzen auf.
Für unsere Mitglieder von besonderem Interesse ist hier immer die Entwicklung der Rentenversicherungsbeiträge, da diese im Rahmen der prospektiven Entgeltfinanzierung vorausschauend kalkuliert werden müssen. Im Ergebnis hat das Kabinett hier beschlossen, dass der Beitragssatz bis zum Jahr 2027 stabil bei 18,6 Prozent bleibt. Bis zum Jahr 2030 steigt der Beitragssatz auf 20,2 Prozent und bleibt damit deutlich unter der gesetzlichen Obergrenze von 22 Prozent. Im letzten Jahr des Vorausberechnungszeitraums (2037) beträgt der Beitragssatz 21,1 Prozent.
Den vollständigen Bericht kann man hier einsehen.
Arbeitgeberverband privater Träger
der Kinder- und Jugendhilfe e.V.
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27283 Verden
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