Der Bundestag bringt die Neuregelung der EU-Entsenderichtlinie auf den Weg: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Dafür ist eine Änderung des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) erforderlich.
Der Bundestag bringt die Neuregelung der EU-Entsenderichtlinie auf den Weg: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Dafür ist eine Änderung des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) erforderlich.
Das Bundeskabinett hat am 29.04.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Abfederung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie (Sozialschutzpaket II) beschlossen.
Insbesondere die Höhe des Kurzarbeitergeldes wird nach längerer Bezugsdauer erhöht. Neben den Leistungsverbesserungen im Bereich des Kurzarbeiter- und des Arbeitslosengelds sieht das Sozialschutzpaket II eine Reihe weiterer Regelungen zur Bewältigung der COVID-19-Krise vor, u.a. auch eine Nachbesserung des SoDEG. Die "Formulierungshilfe" des Sozialschutzpaket II liegt bereits als pdf vor.
Vor einigen Tagen hatten wir über die Vorstellung des "neuen" SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard berichtet. Nun hat die GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie) die neuen Entwicklungen in der Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern in der Pandemie veröffentlicht. Die Webseite der GDA stellt übersichtlich die Empfehlungen der Beteiligten dar.
Vor wenigen Tagen hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil den aktuellen Arbeitsschutzstandard Covid-19 vorgestellt.
Zur Umsetzung in der Kinder- und Jugendhilfe fehlen derzeit noch allgemeine Informationen. Zu begrüßen ist, dass die BGW, der alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe angehören, eine Hotline für Mitgliedsbetriebe eingerichtet hat.
"Soziale Dienstleister und Einrichtungen sind infolge der Coronavirus-Pandemie von schwerwiegenden finanziellen Einbußen bis hin zur Insolvenz bedroht. Die Beschäftigten, die sonst diese wichtige Arbeit leisten, können jetzt in der Krise mithelfen."
So lautet der Eingangssatz des BMAS auf seiner Info-Seite zum SodEG, dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz, welches zum 28.03.2020 in Kraft getreten ist. Das BMAS hat dazu ein umfangreiches FAQ veröffentlicht.
Wir begrüßen dieses Vorhaben, auch wenn viele Detailfragen noch nicht geklärt sind. Wichtig ist, dass selbstverständlich auch die Kinder- und Jugendhilfe unter dieses Gesetz fällt. Abzuwarten bleibt allerdings, wie schnell und unbürokratisch das Gesetz von den jeweiligen Leistungsträgern umgesetzt wird und, vor allem, ob das Gesetz möglicherweise pragmatische Lösungen vor Ort verhindert, da Leistungsträger sich auf das SodEG berufen könnten und andere, vielleicht praktikablere Lösungsansätze auf Eis zu legen.
Es ist noch zu früh, um über praktische Erfahrungen dazu zu berichten. Erwähnenswert ist allerdings, dass einzelne Leistungsträger bereits sehr schnell gehandelt haben und für eine Umsetzung vor Ort realisiert haben.
Ein Beispiel für eine erste praktische Umsetzung findet sich beispielsweise bei der Region Hannover.
Aus unserer Sicht wären in einem weiteren Schritt nun insbesondere Verfahrensabsprachen der Leistungsträger erforderlich, da Anträge nach dem aktuellen Rechtsstand von betroffenen Einrichtungen bei allen Leistungsträgern zu stellen wären, mit denen sie in einem Rechtsverhältnis stehen. Insbesondere bei überregionalen und unterschiedlichen Belegstrukturen ist dies nicht nur arbeitsaufwändig, sondern zieht auch eine Reihe von Folgefragen nach sich, wie beispielsweise die Angabe von möglichen Einsatzfeldern und Einsatzorten.
Soweit ersichtlich, finden dazu in den Ländern auch schon Beratungen statt - die allerdings auf Grund der relativ kurzen Gültigkeit des Gesetzes nun auch schnell abgeschlossen werden müssten.
Wir werden an dieser Stelle weiter berichten.
Seit dem 10.04.2020 ist die COVID-19-Arbeitszeitverordnung in Kraft. Befristet bis zum 31.07.2020 ermöglicht die Verordnung erhebliche Abweichungen bei der Arbeitszeitgestaltung. Für tarifgebundene Einrichtungen sind die Änderungen nicht relevant, da bspw. der Tarifvertrag in Niedersachsen, der zwischen unserem Verband und der GEW geschlossen wurde, die wesentlichen Gestaltungsmöglichkeiten bereits enthält.
Für tarifungebundene Einrichtungen erlaubt die Verordnung bis zum 31.07.2020 eine abweichende Arbeitszeitgestaltung, die bislang in einigen Punkten nur für tarifgebundene Einrichtungen möglich war. Zu beachten ist, dass die Arbeitszeitverordnung (wie bisher) nur eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden zulässt, daher sind tarifgebundene Unternehmen noch immer besser aufgestellt - insbesondere in Zeiten der aktuellen Krise.
Ein FAQ zur Arbeitsverordnung wurde vom BMAS veröffentlicht.
Bundesminister Hubertus Heil hat am 21.01.2020 den unabhängigen "Rat der Arbeitswelt" öffentlich vorgestellt. Er wurde vom Bundesminister berufen und wird künftig Politik, betriebliche Praxis und Öffentlichkeit regelmäßig zum Wandel der Arbeitswelt informieren und beraten. Der Rat der Arbeitswelt setzt sich zusammen aus elf Vertreterinnen und Vertretern der betrieblichen Praxis und der Wissenschaft, aus unterschiedlichen Branchen sowie aus vorrangig sozialwissenschaftlichen Disziplinen.
Aufgabe des Rates ist es, Veränderungen und damit einhergehende Herausforderungen in der Arbeitswelt zu analysieren, darzustellen, Handlungsempfehlungen zu geben und diese Erkenntnisse sowohl für die Politik wie für die betriebliche Praxis nutzbar zu machen: "Aus Wissenschaft und Praxis für die Praxis".
Bisher gibt es keine umfassende Berichterstattung zur Arbeitswelt.
Arbeitgeberverband privater Träger
der Kinder- und Jugendhilfe e.V.
Nikolaiwall 3
27283 Verden
Tel 04231 - 95 18 412
Mail: info@ag-vpk.de
Internet: www.ag-vpk.de