Der Arbeitgeberverband privater Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
Eigenes Tarifwerk
Das eigene Tarifwerk bietet klare, verlässliche Regelungen für Arbeitsbedingungen in der Kinder- und Jugendhilfe – für faire und transparente Strukturen.
Arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung
Mitglieder erhalten kostenfreie Erstberatung zu arbeitsrechtlichen Fragen sowie Vertretung vor Arbeitsgerichten zu vergünstigten Konditionen.
Mitgliedschaft
Als Mitglied gestalten Sie arbeitsrechtliche Themen aktiv mit, bringen Praxiserfahrungen ein und profitieren von Netzwerk, Austausch und klarer Orientierung.
Fortbildungsangebote
Regelmäßige Seminare zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen – ergänzt durch individuelle Inhouse-Schulungen, abgestimmt auf die Bedürfnisse Ihrer Einrichtung.

Georg Berenzen
Präsident des AG VPK
Ihr Partner für arbeitsrechtliche und tarifpolitische Fragen
Als Arbeitgeberverband privater Träger der Kinder- und Jugendhilfe vertreten wir Ihre arbeitsrechtlichen Interessen mit Klarheit, Fachkompetenz und einer starken Stimme. In einem Arbeitsfeld, das hohe Verantwortung trägt und zugleich komplexen gesetzlichen Anforderungen unterliegt, unterstützen wir Sie dabei, rechtssicher, effizient und zukunftsorientiert zu handeln.
Unsere Mitglieder profitieren von einem Leistungspaket, das speziell auf die arbeitsrechtlichen Herausforderungen privater Träger zugeschnitten ist:
- Eigenes, praxiserprobtes Tarifwerk für klare und verlässliche Strukturen
- Kostenfreie arbeitsrechtliche Erstberatung für schnelle Orientierung
- Stark vergünstigte Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
- Fort- und Weiterbildungsangebote zu arbeitsrechtlichen und personalrelevanten Themen
- Umfangreiche Informationsangebote wie Newsletter, Rundschreiben und aktuelle Fachbeiträge
Gründung
Mitgliedseinrichtungen
Bundesländer
abgeschlossene Tarifverträge
Aktuelles
Das Arbeitsgericht Mannheim hat mit Urteil vom 11. Juni 2026 (Az. 5 Ca 139/25) eine umfassende Klage einer Verwaltungsangestellten gegen eine…
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 25. März 2026 (Az. 5 AZR 108/25) entschieden, dass pauschale Freistellungsklauseln in Arbeitsverträgen…
Am 18. Juni 2026 wurde ein – bislang nicht abgestimmter – Entwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Reform des Arbeitszeitgesetzes publik. Die geplante…
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Geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes: Elektronische Zeiterfassung und neue Spielräume für Tarifparteien