Der Arbeitgeberverband privater Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
Eigenes Tarifwerk
Das eigene Tarifwerk bietet klare, verlässliche Regelungen für Arbeitsbedingungen in der Kinder- und Jugendhilfe – für faire und transparente Strukturen.
Arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung
Mitglieder erhalten kostenfreie Erstberatung zu arbeitsrechtlichen Fragen sowie Vertretung vor Arbeitsgerichten zu vergünstigten Konditionen.
Mitgliedschaft
Als Mitglied gestalten Sie arbeitsrechtliche Themen aktiv mit, bringen Praxiserfahrungen ein und profitieren von Netzwerk, Austausch und klarer Orientierung.
Fortbildungsangebote
Regelmäßige Seminare zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen – ergänzt durch individuelle Inhouse-Schulungen, abgestimmt auf die Bedürfnisse Ihrer Einrichtung.

Georg Berenzen
Präsident des AG VPK
Ihr Partner für arbeitsrechtliche und tarifpolitische Fragen
Als Arbeitgeberverband privater Träger der Kinder- und Jugendhilfe vertreten wir Ihre arbeitsrechtlichen Interessen mit Klarheit, Fachkompetenz und einer starken Stimme. In einem Arbeitsfeld, das hohe Verantwortung trägt und zugleich komplexen gesetzlichen Anforderungen unterliegt, unterstützen wir Sie dabei, rechtssicher, effizient und zukunftsorientiert zu handeln.
Unsere Mitglieder profitieren von einem Leistungspaket, das speziell auf die arbeitsrechtlichen Herausforderungen privater Träger zugeschnitten ist:
- Eigenes, praxiserprobtes Tarifwerk für klare und verlässliche Strukturen
- Kostenfreie arbeitsrechtliche Erstberatung für schnelle Orientierung
- Stark vergünstigte Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
- Fort- und Weiterbildungsangebote zu arbeitsrechtlichen und personalrelevanten Themen
- Umfangreiche Informationsangebote wie Newsletter, Rundschreiben und aktuelle Fachbeiträge
Gründung
Mitgliedseinrichtungen
Bundesländer
abgeschlossene Tarifverträge
Aktuelles
Am 18. Juni 2026 wurde ein – bislang nicht abgestimmter – Entwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Reform des Arbeitszeitgesetzes publik. Die geplante…
Deutschland hätte die EU Entgelttransparenzrichtlinie (EU 2023/970, „ETRL“) bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umsetzen müssen. Ein Umsetzungsgesetz liegt jedoch…
Der Landesverband VPK Brandenburg organisierte am 18. Mai 2026 ein parlamentarisches Frühstück zur Kinder- und Jugendhilfe im Landtag Brandenburg in…
Geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes: Elektronische Zeiterfassung und neue Spielräume für Tarifparteien
EU Entgelttransparenzrichtlinie: Was Arbeitgeber jetzt beachten müssen – trotz fehlender Umsetzung
Parlamentarisches Frühstück – AG VPK im Landtag Brandenburg