Am 18. Juni 2026 wurde ein – bislang nicht abgestimmter – Entwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Reform des Arbeitszeitgesetzes publik. Die geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes sieht eine verpflichtende elektronische Zeiterfassung, erweiterte tarifliche Spielräume bei der Wochenarbeitszeit sowie präzisere Vorgaben zu Ruhezeiten und Kontrollmechanismen vor. 

Elektronische Zeiterfassung 

Der Referentenentwurf verpflichtet Arbeitgeber dazu, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit elektronisch und taggleich zu erfassen. Die Erfassung kann zwar durch die Beschäftigten selbst oder durch Dritte erfolgen, die Verantwortung für eine vollständige und korrekte Dokumentation bleibt jedoch immer beim Arbeitgeber. Papierlisten, handschriftliche Notizen oder einfache Excel-Tabellen genügen künftig nicht mehr, sofern sie nicht Teil eines elektronischen Systems sind. Träger benötigen daher Lösungen, die Schichtdienste, geteilte Dienste, Nachtbereitschaften und mobile Arbeit realistisch abbilden und die Daten mindestens zwei Jahre vorhalten. 

Vertrauensarbeitszeit und hohe Zeitsouveränität 

Vertrauensarbeitszeit bleibt weiterhin zulässig, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass auch in diesen Modellen die Arbeitszeit vollständig und elektronisch erfasst wird. Das Vertrauen bezieht sich künftig auf die eigenverantwortliche Buchung, nicht auf den Verzicht auf Dokumentation. 

Ruhezeiten und lange Dienste in Betreuungseinrichtungen 

Der Entwurf erweitert die tariflichen Gestaltungsmöglichkeiten, indem Tarifparteien künftig statt einer täglichen eine wöchentliche Arbeitszeit vereinbaren können, sofern besondere Regelungen den Gesundheitsschutz sicherstellen. 

Erweiterte Tarifspielräume 

Der Entwurf erweitert die tariflichen Gestaltungsmöglichkeiten, indem Tarifparteien künftig statt einer täglichen eine wöchentliche Arbeitszeit vereinbaren können, sofern besondere Regelungen den Gesundheitsschutz sicherstellen. Diese Flexibilität ist jedoch ausschließlich tariflich möglich und setzt entsprechende Vereinbarungen voraus. 

Fazit 

Die Reform des Arbeitszeitgesetzes bringt für Arbeitgeber zwar neue Pflichten, aber auch Chancen. Die verpflichtende elektronische Zeiterfassung schafft mehr Rechtssicherheit, weil Arbeitszeiten eindeutig dokumentiert und Streitigkeiten über Überstunden reduziert werden. Gleichzeitig eröffnen die erweiterten tariflichen Spielräume die Möglichkeit, Arbeitszeitmodelle besser an die Realität von Schicht‑, Krisen‑ und Rufbereitschaftsdiensten anzupassen. 

Da es sich jedoch noch um einen Entwurf handelt, können im weiteren Gesetzgebungsverfahren Änderungen erfolgen. Über weitere Entwicklungen halten wir euch selbstverständlich auf dem Laufenden.