Das von der Regierungskoalition geplante Bundestariftreuegesetz führt nach Auffassung von Prof. Dr. Dr. Löwisch (RA Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch, Freiburg, "Treue zu fremden Tarifverträgen?", in: NZA 2024, 361) bei der Auftragsvergabe an anderweitig tarifgebundene Auftragnehmer dazu, dass die in diesen Tarifverträgen enthaltenen Arbeitsbedingungen verdrängt werden. Den hierin enthaltenen Eingriff in die Koalitionsfreiheit der betroffenen Tarifvertragsparteien aus Art. 9 Abs. 3 GG hält der Verfasser aufgrund der konkreten Ausgestaltung des Vorrangs für unverhältnismäßig.
Kritisch merkt Löwisch an, dass der aktuelle Entwurf keine Anhörung der betroffenen Tarifvertragsparteien vorsieht und der Vorrang nicht unter den Vorbehalt des öffentlichen Interesses gestellt werde. Des Weiteren könne es mit dem aktuellen Diskussionsstand des Gesetzes auch zur Verdrängung repräsentativerer Spezialtarifverträge kommen.
Auch wenn die Auftragsvergabe des Bundes kaum einen Jugendhilfeträger betrifft, muss die Diskussion um Tariftreueregelungen weiter beobachtet werden, da das Traiftreuegesetz sicherlich EInfluss auf Landesgesetzgebungen haben wird.
6.05.2024 MdC