Der Bundesrat hat am 28.06.2019 das Fachkräfteeinwanderungsgesetz gebilligt, das sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten richtet, die in Deutschland arbeiten möchten. Damit entfällt die bisherige Beschränkung auf sog. Engpassberufe, die besonders vom Fachkräftemangel betroffen sind.
Ob dies für die Behebung des Fachkräftemangels in der Jugendhilfe Bedeutung erlangt darf allerdings bezweifelt werden, da für die Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe entsprechende Sprachkenntnisse erforderlich sind. Insgesamt ist es aber gesamtwirtschaftlich ein wichtiger Schritt.