Weitgehend unbeachtet erfolgte 2017 die Proklamation der ESSR, der europäischen Säule sozialer Rechte. Als eine der ersten Richtlinie infolge der ESSR (deren Volltext hier zu finden ist) trat nun die neue EU-Richtlinie auf deren Grundlage in Kraft. Mit der Richtlinie 2019/1152 sollen EU-weit transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen sichergestellt werden.
Auswirkungen wird dies zunächst (nur) für den Gesetzgeber haben, der diese Richtlinie nun in nationales Recht umsetzen muss. Auswirkungen wird das aber in einigen Bereichen des deutschen Arbeitsrechts, insbesondere muss das Nachweisgesetz angepasst werden.
Über die einzelnen gesetzlichen Änderungen, die der Gesetzgeber nun schaffen muss, werden wir berichten wenn es soweit ist.
Ein Blick in die Richtlinie - und auch die ESSR - lohnt aber allemal, da die EU sich hier vor allem auch noch einmal aus der Perspektive der sozialen Sicherheit präsentiert.
MdC 2.08.2019