Künstlersozialversicherung bleibt unverändert bei 4,2%

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird im Jahr 2020 unverändert 4,2 Prozent betragen. Die entsprechende Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

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