Das Bundeskabinett hat die neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung für das Jahr 2020 beschlossen. Demnach steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sowie weitere wichtige Werte.
Bitte beachten Sie, dass die Rechgrößen nichts mit den geplanten Sozialversicherungsbeiträgen zu tun haben. Diese stehen noch nicht fest, werden sich aber wohl in 2020 nicht ändern. Gleichwohl kann es bei einer prospektiven Kalkulation Sinn machen, hier einen Aufschlag einzukalkulieren.