Das Bundeskabinett hat am 29.04.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Abfederung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie (Sozialschutzpaket II) beschlossen.
Insbesondere die Höhe des Kurzarbeitergeldes wird nach längerer Bezugsdauer erhöht. Neben den Leistungsverbesserungen im Bereich des Kurzarbeiter- und des Arbeitslosengelds sieht das Sozialschutzpaket II eine Reihe weiterer Regelungen zur Bewältigung der COVID-19-Krise vor, u.a. auch eine Nachbesserung des SoDEG. Die "Formulierungshilfe" des Sozialschutzpaket II liegt bereits als pdf vor.