Eine Krankschreibung mit wenigen Klicks per Online-Plattform zu erhalten - das war möglich seit der Lockerung des berufsrechtlichen Fernbehandlungsverbots.
Mit Verabschiedung der neuen AU-Richtlinie ist dies nun vorbei und Krankschreibungen bedürfen zumindest einer videotelefonischen Sprechstunde.