Das Bundeskabinett hat heute die Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Bis Mitte 2022 steigt der gesetzliche Mindeslohn in vier Halbjahresschrittenauf auf 10,45 Euro pro Stunde.
Ab dem 01.01.2021 beträgt der Mindestlohn 9,50 Euro brutto je Zeitstunde, danach erfolgt eine schrittweise Steigerung zum 01.07.2021 auf 9,60 Euro brutto, zum 01.01.2022 auf 9,82 Euro brutto und zum 01.07.2022 auf 10,45 Euro brutto.
Relevant ist die Anhebung des Mindestlohns in der Kinder- und Jugendhilfe insbesondere für reine Nachtbereitschaftskräfte, da bekanntlich auch Bereitschaftsdienste mit dem Mindestlohn zu vergüten sind.
28.10.2020 MdC