SodEG verlängert bis 31.03.2021

Das SodEG wurde bis zum zum 31.03.2021 verlängert und zudem in einigen Punkten geändert. Zunächst wurde der  Anwendungsbereich konkretisiert. Zuschussberechtigt ist danach nur, wer von Maßnahmen nach dem Fünften Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes tatsächlich beeinträchtigt ist. Die Berechnung des Zuschusses wird zukünftig so ausgestaltet, dass in der Regel Monate mit pandemiebedingten Mindereinnahmen nicht berücksichtigt werden.Zuletzt werden die bisherigen Zuschüsse in einem separaten Erstattungsverfahren abgerechnet.

MdC

Kontakt

Arbeitgeberverband privater Träger
der K
inder- und Jugendhilfe e.V.

Michaelkirchstraße 17-18

10179 Berlin

Tel: 030-814513980

Mail: info@ag-vpk.de

Internet: www.ag-vpk.de

 

Kontaktformular

agv logo white

 

 

 

 

 

    gew logo white

HINWEIS! Diese Seite verwendet Cookies. Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
纸飞机下载纸飞机官网 纸飞机官网下载纸飞机下载safew官网 safew下载safew官网下载safew官网safew下载safew下载safew下载quickq官网quickq官网quickq下载纸飞机官网纸飞机下载