Noch kurz vor den Feiertagen hat das BMAS einen Referentenentwurf eines "Gesetzes zur Förderung der Betriebsratswahlen und zur Stärkung der Betriebsräte (Betriebsrätestärkungsgesetz)" vorgelegt.
Zentrale Punkte sind die Ausweitung des vereinfachten Wahlverfahrens und ein besonderer Kündigungsschutz für Initiatoren einer Betriebsratswahl. Ebenfalls wichtig ist die EInführung eines neuen Mitbestimmungsrechts bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit sowie die Festlegung, dass bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Betriebsrat grds. der Arbeitgeber "Verantwortlicher" im Sinn der datenschutzrechtlichen Vorschriften ist.
Der vollständige Referentenentwurf findet sich hier.
MdC