Die neue Corona-Arbeitsschutz-Verordnung, die Bundesarbeitsminister Hubertus Heil dem Kabinett gestern zur Kenntnis vorgelegt hat, sieht die Verpflichtung von Arbeitgebern vor, überall dort Homeoffice anzubieten, wo es möglich ist. Die zunächst nur bis 15.03.2021 geltende Verordnung enthält auch Schutzmaßnahmen für Präsenzbeschäftigte.
Neue Corona-Arbeitsschutz-Verordnung auf den Weg gebracht
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