Corona-Arbeitsschutzverordnung bis 30.4.2021 verlängert
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Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde bis einschließlich 30.4.2021 verlängert. Damit bleiben die bisherigen Bestimmungen weitgehend unverändert in Kraft. Bisherige Regelungen zum betrieblichen Infektionsschutz werden fortgeschrieben und verbessert. Hierzu zählen die Verpflichtung der Arbeitgeber zum Angebot von Homeoffice, sofern nicht zwingende betriebliche Gründe entgegenstehen, die Verpflichtung zur Bereitstellung und Benutzung hochwertiger Masken und einige weitere Änderungen.
Die Änderungsverordnung enthält dazu redaktionelle Überarbeitungen und Klarstellungen, um die Verständlichkeit und die praktische Umsetzung in den Betrieben zu erhöhen. Die schon bestehende Pflicht zur Erstellung eines Hygienekonzepts wird verstärkt.
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Arbeitgeberverband privater Träger der Kinder- und Jugendhilfe e.V.
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