Änderungen des Arbeitszeitgesetzes zu erwarten

SPD, Grüne und FDP haben heute ein (erstes) Ergebnispapier ihrer Sondierungen vorgelegt. Arbeitsrechtlich wird es vor allem beim Arbeitszeitgesetz interessant:

Um auf die Veränderungen in der Arbeitswelt zu reagieren und die Wünsche von Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern und Unternehmen nach einer flexibleren Arbeitszeitgestaltung aufzugreifen, wollen wir Gewerkschaften und Arbeitgeber dabei unterstützen, flexible Arbeitszeitmodelle zu ermöglichen. Im Rahmen einer befristeten  Regelung mit Evaluationsklausel werden wir es ermöglichen, dass im Rahmen von Tarifverträgen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen und
in einzuhaltenden Fristen ihre Arbeitszeit flexibler gestalten können. Außerdem wollen wir eine begrenzte Möglichkeit zur Abweichung von den derzeit bestehenden Regelungen des Arbeitszeitgesetzes hinsichtlich der Tageshöchstarbeitszeit schaffen, wenn Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen dies vorsehen (Experimentierräume).

Deutlich wird daraus, dass auch zukünftig Abweichungen nur mittels Tarifverträgen möglich sein werden. Inwieweit die geplanten Änderungen (vorausgesetzt zunächst einmal, dass es überhaupt zur Koalition kommt, was aber zu vermuten ist) über die auch bislang schon möglichen Abweichungen hinausgehen ist noch nicht bekannt. 

MdC 15.10.2021

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