Das Bundeskabinett hat heute die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2023 beschlossen.
Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2021) turnusgemäß angepasst. Die Werte werden – wie jedes Jahr – auf Grundlage klarer gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt.
12.10.2022 Mdc