Seit gestern liegt der Referentenentwurf des BMAS zur Arbeitszeiterfassung vor. Wie von uns bereits erwartet sieht der Entwurf vor, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung über eine Änderung und Ergänzung des Arbeitszeitgesetzes erfolgen soll.
Geplant ist u.a. die verbindliche "elektronische Erfassung" von Arbeitszeiten. Ausgenommen von dieser Verpflichtung werden voraussichtlich Führungskräfte und Personen, deren Arbeitszeit nicht gemessen werden kann. Letzteres trifft beispielsweise auf die sog. "innewohnenden Fachkräfte" zu.
Der Entwurf sieht eine klassische Tariföffnungsklausel vor, durch die Tarifvertragsparteien in gewissem Rahmen von den gesetzlichen Vorgaben abweichen können.
Erleichterte Regelungen soll es darüber hinaus für Kleinunternehmen mit bis zu 10 Mitarbeiter*innen geben.
Im Großen und Ganzen also nichts Neues, was nicht auch schon vorher zu erwarten gewesen wäre. Wir sind gespannt auf den den weiteren Prozess des Gesetzgebungsverfahrens. Für die Ausgestaltung unserer Tarifverträge hält der Entwurf bereits jetzt einige Diskussionspunkte parat.
19.04.2023 MdC
Ergänzung:
Wir hatten bereits einige Nachfragen zu dem Entwurf. Das BMAS hat den Entwurf noch nicht veröffentlicht, aber wir haben ihn hier schon einmal zum Download eingestellt.