Kurzfristige Beschäftigungen sind unter bestimmten Voraussetzungen sozialversicherungsfrei. Dies trifft zu, wenn die Beschäftigung von vornherein durch Vertrag oder wegen der Art der Tätigkeit auf nicht mehr als drei Monate (oder 70 Arbeitstage) befristet wird und nicht berufsmäßig ausgeübt wird.
Das Arbeitgeberinformationsportal hat dazu einen Beitrag veröffentlicht sowie auch Checklisten zur Prüfung kurzfristiger Minijobs.
13.11.2023