Am 06.02.2019 hat Deutschland zusammen mit der Mehrheit der Mitgliedstaaten der EU der Vereinbarkeitsrichtlinie zugestimmt. Ziel der Richtlinie ist es, in der gesamten EU die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf zu verbessern. Konkret soll die Richtlinie insbesondere für eine gerechte(-re) Aufteilung von Betreuungs- und Pflegeaufgaben zwischen Frauen und Männern sorgen und auch die Erwerbsbeteiligung von Frauen fördern. Eine nähere Erörterung entfällt hier allerdings, da in Deutschland die Vereinbarkeit bereits besser geregelt ist und über die Anforderungen der Richtlinie hinausgeht.
EU-Richtlinie zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige beschlossen
Zugriffe: 2553