Tarifbindung und Entgelt, Personaleinsatz

In einem aktuellen Urteil aus dem SGB XI-Bereich wurde die Bedeutung der Tarifbindung hinsichtlich der Entgeltrelevanz noch einmal herausgestellt. Zudem gin es um einen Personalschlüssel, der die obere Grenze des dort geschlossenen Rahmenvertrages erreicht hat. Das LSG Mecklenburg-V. hat hier bereits im Leitsatz die entscheidenden Punkte treffsicher formuliert:

"Im Falle einer Schwerstpflegeeinrichtung für Mehrfachbehinderte ist alles andere als eine weitgehende Ausschöpfung der nach Landesrahmenvertrag möglichen Personalausstattung weder zu erwarten noch im Sinne der Heimbewohner zu wünschen.
Auf der ersten Prüfungsstufe als plausibel anerkannte Personalkosten können regelmäßig nicht als unwirtschaftlich betrachtet werden, wenn ihre Höhe auf der Einhaltung einer Tarifbindung bzw. der Zahlung ortsüblicher Gehälter beruht. Das gilt auch dann, wenn die Einrichtung, die ein Erhöhungsverlangen geltend macht, bereits zur Spitzengruppe der Vergleichseinrichtungen gehört."

Urteil LSG M.-V. v. 27.08.2019, Az L 6 P 20/12 KL (download)

 

MdC 30.10.2019

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