In Kleinbetrieben gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht. Mit der Frage, welche Anforderungen trotzdem an eine Kündigung außerhalb des betrieblichen Geltungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes zu stellen sind, hat sich das BAG jüngst beschäftigt. Eine ordentliche Kündigung der Arbeitgeberin löst das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist auf, wenn die Kündigung weder sittenwidrig (§ 138 Abs. 1 BGB) noch treuwidrig (§ 242 BGB) ist. Oder, vereinfacht gesagt, geht vor allem darum, Arbeitnehmer vor willkürlichen oder auf sachfremden Motiven beruhenden Kündigungen zu schützen.Einer besonderen Rechtfertigung bedarf es dagegen nicht.
MdC 01.02.2020