Mitbestimmung des Betriebsrates bei Erreichen des Rentenalters

Bei dem Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts eines Arbeitsverhältnisses, das wegen Erreichens einer tarifvertraglichen Regelaltersgrenze enden würde, steht dem Betriebsrat nach einer Entscheidung des LAG München (3 TaBV 127/19 v. 29.05.2020) ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG zu.

Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei demnach quasi wie eine Neueinstellung zu bewerten. Dies würde auch ohne tarifvertragliche Regelung gelten, wenn im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, dass ein Arbietsverhältnis mit Eintritt des Rentenalters endet und eine Fortsetzung mit dem Arbeitgeber vereinbart werden soll.

29.07.2020 MdC

Kontakt

Arbeitgeberverband privater Träger
der K
inder- und Jugendhilfe e.V.

Nikolaiwall 3

27283 Verden

Tel 04231 - 95 18 412

Mail: info@ag-vpk.de

Internet: www.ag-vpk.de

 

Kontaktformular

agv logo white

 

 

 

 

 

    gew logo white

HINWEIS! Diese Seite verwendet Cookies. Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.