Betriebsvereinbarungen sind nicht abhängig von der Zustimmung der Belegschaft

Die Gel­tung einer Be­triebs­ver­ein­ba­rung kann nicht davon ab­hän­gig gema­cht werden, dass die be­trof­fe­nen Ar­beit­neh­mer zu­stim­men. Eine sol­che Re­ge­lung würde nach dem Beschluss des BAG v. 28.07.2020 den Struk­tur­prin­zi­pi­en der Be­triebs­ver­fas­sung wiedersprechen, die eine nor­ma­ti­ve Wir­kung für Be­triebs­ver­ein­ba­run­gen vor­se­hen.

MdC 4.08.2020

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