Dass die Abgrenzung von Arbeitszeit, Bereitschaftszeit und Rufbereitschaft nicht immer einfach ist, zeigen gerade 2 beim EuGH anhängige Verfahren. Neben einem Verfahren aus Slowenien, in dem es um die Arbeitszeit eines Sendetechnikers geht, der auf Grund geographischer Besonderheiten in der Nähe seines Einsatzortes "stationiert" ist, ist auch ein Vefahren aus Deutschland mit dabei. In dem Verfahren geht es um die Frage, ob ein Feuerwehrmann, der innerhalb von 20 Minuten die Grenzen der Stadt in Arbeitskleidung und mit Einsatzfahrzeug erreichen können muss, als Arbeitszeit oder als Ruhezeit anzusehen ist.
Auch wenn beide Verfahren zunächst (anscheinend) nichts mit der Kinder- und Jugendhilfe zu tun haben, werden die Entscheidungen zu einer Konkretisierung der Begriffe Arbeitszeit / Bereitschaftszeit / Rufbereitschaft beitragen.
Sobald die Entscheidungen vorliegen werden wir hier weiter berichten.
MdC