Das LAG Düsseldorf hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit dem Thema Urlaub und Kurzarbeit befasst. Demnach wird während einer angeordneten "Kurzarbeit Null" kein Urlaubsanspruch erworben. Für jeden (vollen) Monat der Kurzarbeit Null ist der Jahresurlaub um 1/12 zu kürzen. Der Volltext des Urteils liegt noch nicht vor, dürfte aber in wenigen Tagen unter dem oben eingefügten Link erhältlich sein.
Kontakt
Arbeitgeberverband privater Träger der Kinder- und Jugendhilfe e.V.
HINWEIS! Diese Seite verwendet Cookies. Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.