Befristung bei Führungskräften

"Die herausgehobene Position eines Arbeitnehmers im Rahmen der Organisation eines Unternehmens und die sich daraus ergebenden Befugnisse können nicht die Befristung des Arbeitsverhältnisses wegen der Eigenart der Arbeitsleistung rechtfertigen" -

so lautet der Leitsatz eines gerade veröffentlichten Urteils des LAG SH (Az. 1 Sa 241 öD/20).

Zu berücksichtigen ist, dass Tarifverträge hier abweichende Regelungen treffen können - die Tarifverträge des AG-VPK ermöglichen beispielsweise die Befristung von bestimmten Verträgen bei Führungskräften.

 

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der K
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