Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 11.01.2024 (Aktenzeichen: 3 Sa 4/23) geklärt, dass die Zweifelsregelung in § 271 Abs. 2 BGB es einem Arbeitgeber nicht gestattet, eine dem Arbeitnehmer bisher zustehende jährliche Einmalzahlung wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld kraft einseitiger Entscheidung stattdessen in anteilig umgelegten monatlichen Teilbeträgen zu gewähren, um sie pro rata temporis auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen zu können.