Wenn ein Arbeitgeber im Kleinbetrieb eine Kündigung auf Unstimmigkeiten und Probleme im zwischenmenschlichen Umgang im Betrieb stützt, ist dies auch vor dem Hintergrund des Maßregelverbots aus § 612a BGB nicht zu beanstanden. Im Kleinbetrieb trägt die Arbeitnehmerin die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des § 612a BGB.
Mit dieser Entscheidung schließt das LAG Köln (Urteil v. 23.01.2024 - 4 Sa 389/23) an die ständige Rechtsprechung des BAG an.
7.03.24 MdC