Wer während der Rufbereitschaft stürzt, weil er sich nach der Alarmierung auf den Weg zur Haustür macht, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Ein solcher Sturz ist nach Auffassung des LSG Berlin Brandenburg (Urt. v. 06.11.2025, Az. L 3 U 42/24).) deshalb auch kein Arbeitsunfall.
3.12.2025 MdC


