Sturz zu Hause während der Rufbereitschaft kein Arbeitsunfall

Wer während der Rufbereitschaft stürzt, weil er sich nach der Alarmierung auf den Weg zur Haustür macht, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Ein solcher Sturz ist nach Auffassung  des LSG Berlin Brandenburg (Urt. v. 06.11.2025, Az. L 3 U 42/24).) deshalb auch kein Arbeitsunfall. 

3.12.2025 MdC

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