Ja, so zumindest laut BAG vom 7.02.2019 (6 AZR 75/18). Das AGB-Recht findet hier keine Anwendung. Aber: Das BAG betonte auch, dass trotz allem das Gebot fairen Verhandelns vor Abschluss des Aufhebungsvertrags beachtet werden muss. Wird dies nicht beachtet, könnte der Aufhebungsvertrag trotzdem unwirksam sein.
MdC 13.02.2019