Kurzinfo:
Tarifliche Ausschlussfristen dienen der Rechtssicherheit. Der Anspruchsgegner soll sich darauf einstellen können, was von ihm ggf. noch verlangt wird. Diese Regelung dient der Planbarkeit und soll verhindern, dass Ansprüche auch lange Zeit später noch geltend gemacht werden können.
Auch dieses Urteil des BAG bietet nichts grundsätzlich Neues und bestätigt die bisherige Linie. Wer nicht lange suchen will: Die Passage findet sich in Rd. 53 des Urteils