Neuregelungen zum Beschäftigtendatenschutz geplant

Am 16.06.2020 hat der interdisziplinäre Beirat zum Beschäftigtendatenschutz im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) seine Arbeit aufgenommen. Das aus 14 Expert*innen bestehende Gremium unter Vorsitz von Prof. Herta Däubler-Gmelin, Bundesjustizministerin a. D., wird in den kommenden sechs Monaten Empfehlungen hinsichtlich der Notwendigkeit eines eigenständigen Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz erarbeiten. Das Gremium wird unter anderem beraten, ob und wie die Bundesregierung eine Öffnungsklausel in der Europäischen Datenschutzgrundverordnung nutzen sollte, um mit konkreten Regelungen den Beschäftigtendatenschutz in Deutschland transparenter und sicherer zu machen.

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