Die Änderungsverordnung enthält dazu redaktionelle Überarbeitungen und Klarstellungen, um die Verständlichkeit und die praktische Umsetzung in den Betrieben zu erhöhen. Die schon bestehende Pflicht zur Erstellung eines Hygienekonzepts wird verstärkt.
Corona-Arbeitsschutzverordnung bis 30.4.2021 verlängert
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