Ruhetage zu Ostern?

Bund und Länder verlängern die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum 18. April. Das ist das Ergebnis einer Videokonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, die bis heute Nacht gedauert hat.

Neben einer Vielzahl von weiteren Regelungen wollen Bund und Länder die Ostertage nutzen, um durch eine mehrtägige, sehr weitgehende Reduzierung aller Kontakte das exponentielle Wachstum der dritten Welle zu durchbrechen. Deshalb sollen Gründonnerstag, 1. April 2021, und Ostersamstag, 3. April 2021, Ruhetage mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen werden. 

Nun ist es aber so, dass ein Ruhetag kein Feiertag ist - und somit auch kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung gemäß § 2 EFZG besteht. Ein sog. "Ruhetag" findet sich im Arbeitszeitgesetz als Ausgleichstag für Sonn- bzw. Feiertage, an denen ausnahmsweise gearbeitet wird (vgl. § 11 Abs. 3 ArbZG). Daher stellt sich momentan die große Frage, wie der Gesetzgeber an diesen "neuen Ruhetagen" hier die Lohnfortzahlung regeln will.

Zitieren möchte ich hier aus einem aktuellen Beitrag von Daniel Bakir aus dem Stern:

"Auf die Frage, ob "Ruhetag" gleichbedeutend mit "gesetzlicher Feiertag" sei, antwortete Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Dienstagmorgen im Deutschlandradio: "Nicht ganz, aber so etwas ähnliches". Der Begriff sei "definiert im Arbeitsschutzgesetz, glaube ich, irgendwo steht es drin, aber es war heute früh um halb drei, als wir angefangen haben, darüber zu diskutieren". Genaueres werde heute noch geklärt. "Da treffen sich heute noch mal die Chefs der Staatskanzleien und eventuell noch mal die Ministerpräsidenten heute Abend, um das Ganze noch mal genau auszudefinieren." Klar sei: Alles, was nicht dringend lebensnotwendig sei, solle heruntergefahren werden."

Es ist nicht leicht verständlich, dass man hier anscheinend Entscheidungen getroffen hat, die man in ihrer Tragweite nicht überblickt.

Sind die vorgesehenen Ruhetage nun "Feiertage light"? Und wenn ja, wie werden die arbeitsrechtlich eingeordnet?

Wir werden hier weiter berichten, sobald die "genaue Definition" vorliegt, die Herr Woidke angekündigt hat.

23.03.2021 MdC

Nachtrag:

Glücklicherweise wurde die "Osterruhe" gestoppt, so der Tagesspiegel vor wenigen Stunden. Die weitere Beschäftigung mit diesem Thema ist daher obsolet geworden.

 24.04.2021 MdC

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