Was kommt im Arbeitsrecht auf uns zu ? Zum aktuellen Koalitionsvertrag

Vor wenigen Tagen wurde der KOALITIONSVERTRAG zwischen SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP veröffentlicht.

Die ab S. 66 des Koalitionsvertrages genannten arbeitsrechtlichen Eckpunkte sind:

- Flexibilisierung im Arbeitszeitrecht, allerdings nur für Tarifvertragsparteien

- Mindestlohn von 12 Euro

- Änderungen im Bereich des Homeoffice & Abgrenzung zur Telearbeit

- Stärkung des betrieblichen Eingliederungsmanagements

- Stärkung kleiner und mittlerer Betriebe bei der Prävention und Umsetzung des Arbeitsschutzes

- Stärkung der Tarifautonomie und Tarifbindung

- Anpassung der Mini- und Midijobs

und weitere mehr.

Für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe wird insbesondere die Flexibilisierung im Arbeitszeitrecht zu beobachten sein und die Maßnahmen, die zur Stärkung der Tarifautonomie beitragen sollen.

 27.11.2021 MdC

 

 

 

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