Besichtigungsquoten der Behörden für Arbeitsschutz - Zwischenbericht des BMAS

Mit dem in 2021 in Kraft getretenen Arbeitsschutzkontrollgesetz wurde bekanntlich die Grundlage dafür geschaffen, dass ab 2026 die staatliche Aufsicht der Länder pro Jahr mindestens 5% der Betriebe besichtigen muss. Bis 2026 steigern daher seitdem die Länder ihr Besichtigungsgeschehen kontinuierlich, um diese Quote zu erreichen. Der erst vor einigen Tagen veröffentlichte Zwischenbericht des BMAS zeigt, dass die Herausforderungen der Länder auf dem Weg zu dieser Quote nicht unerheblich sind.

Für alle Einrichtungen ist aber zu erwarten, dass Besuche der Ämter für Arbeitsschutz bzw. Gewerbeaufsichtsämter auch in 2024 noch einmal deutlich zunehmen werden. Insbesondere die Themen Arbeitszeit und allgemeiner Arbeitsschutz (Gefährdungsbeurteilungen etc.) werden deshalb in allen Einrichtungen eine noch größere Bedeutung erlangen als bisher.

10.01.2024 MdC

 

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