Das Kabinett hat gestern, am 8. Oktober 2025, die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2026 beschlossen. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung u. a. auch die Beitragsbemessungsgrenzen aktualisiert.
Die Daten sind insbesondere auch für die prospektive Kalkulation von Entgelten wichtig.
Die Bundesregierung wird nun den Bundesrat bitten, der Verordnung zuzustimmen - das ist erfahrungsgemäß aber reine Formsache.
09.10.2025 MdC