Befristete Arbeitsverträge und die Vorbeschäftigung

Das LAG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 11.03.2020 – 4 Sa 44/19 entschieden, dass eine Vertragsklausel in einer AGB, mit welcher der Arbeitnehmer bestätigen soll, nicht bereits zuvor in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber gestanden zu haben, als Tatsachenbestätigung, die geeignet ist, die Beweislast zulasten des anderen Vertragsteils und zugunsten des Verwenders zu verändern, unwirksam ist.

Das ist ärgerlich, da nach der Rechtsprechung des BAG eine frühere Beschäftigung beim Arbeitgeber dazu führen kann, dass keine Befristung mehr in einem neuen Arbeitsverhältnis erfolgen kann. Liegt die Vorbeschäftigung schon länger zurück, hat der Arbeitgeber aber möglicherweise keine Kenntnis mehr von einer solchen Vorbeschäftigung.

Hier empfiehlt sich daher, die Frage nach einer Vorbeschäftigung schon im Einstellungsgespräch zu stellen und zu dokumentieren, bzw. noch besser in einem schriftlichen Einstellungsfragebogen.

22.05.20 MdC

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