BAG zum MIndestlohn in der Pflege bei RuDu-Diensten

Das BAG hat eine wegweisende Entscheidung zum gesetzlichen Mindestlohn für entsandte ausländische Betreuungskräfte in Privathaushalten getroffen, die es gestern nach Veröffentlichung der Pressemitteilung des BAG sogar in die Abendnachrichten geschafft hat.

Der Volltext der Entscheidung liegt noch nicht vor, daher wäre es noch zu früh, detailliert die möglichen Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe abzuschätzen. Interessant dürfte auch werden, wie die Arbeitszeit in der Rund-um-die-Uhr-Pflege tatsächlich berechnet wird. Das BAG hat diese Aufgabe dem LAG zugemutet, an welches der Fall zurückverwiesen wurde.

Im Unterschied zu den Pflegekräften, die (zumindest zeitweise) im Haushalt einer anderen Person leben, ist in den familienähnlichen Wohnformen der Kinder- und Jugendhilfe ein gemeinsamer "Haushalt" gegeben; die innewohnenden Fachkräfte haben hier ihr Zuhause. Von daher dürfte die Bewertung der Arbeits- und Bereitschaftszeiten hier noch einmal anders ausfallen.

Wir berichten weiter, sobald der Volltext vorliegt.

25.06.2021 MdC

25.09.2021 Der Volltext liegt seit heute vor und wir besprechen das Urteil in einem kurzen Beitrag

Kontakt

Arbeitgeberverband privater Träger
der K
inder- und Jugendhilfe e.V.

Nikolaiwall 3

27283 Verden

Tel 04231 - 95 18 412

Mail: info@ag-vpk.de

Internet: www.ag-vpk.de

 

Kontaktformular

agv logo white

 

 

 

 

 

    gew logo white

HINWEIS! Diese Seite verwendet Cookies. Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.