EuGH entscheidet über Arbeitszeit von Pflegefamilien

Der EuGH hat heute entschieden, dass die Pflegeelterntätigkeit, die darin besteht, im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mit einer öffentlichen Behörde ein Kind zu betreuen, in den eigenen Haushalt einzugliedern und die harmonische Entwicklung und die Erziehung dieses Kindes durchgängig zu gewährleisten, vom Anwendungsbereich der Richtlinie 2003/88 (Anm. des Verfassers: europäische Arbeitszeitrichtlinie) nicht umfasst ist.

Zu beachten ist, dass es hier um Pflegefamilien in Rumänien ging. Dort werden Pflegefamilien, zumindest im hier entschiedenen Fall, direkt beim öffentlichen "Träger" angestellt. Zudem haben die dort tätigen Pflegefamilien zumindest theoretisch auch die Möglichkeit Urlaub zu nehmen, was der EuGH unter dem Gesichtspunkt des Arbeitnehmerschutzes für notwendig hielt.

Eine detaillierte Besprechung des Urteils folgt in den kommenden Tagen.

MdC

 

 

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