Ist ein Aufhebungsvertrag wirksam, wenn er in der privaten Wohnung des Arbeitnehmers geschlossen wird?

Ja, so zumindest laut BAG vom 7.02.2019 (6 AZR 75/18). Das AGB-Recht findet hier keine Anwendung. Aber: Das BAG betonte auch, dass trotz allem das Gebot fairen Verhandelns vor Abschluss des Aufhebungsvertrags beachtet werden muss. Wird dies nicht beachtet, könnte der Aufhebungsvertrag trotzdem unwirksam sein.

MdC 13.02.2019

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