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Unwirksamkeit eines zweiten Arbeitsvertrages

Führt der Abschluss eines zweiten Arbeitsvertrags mit einem anderen Arbeitgeber dazu, dass der Arbeitnehmer nach § 2 Abs. 1 S. 1 2. HS ArbZG die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden überschreitet, hat dies grundsätzlich die Nichtigkeit des zuletzt abgeschlossenen Arbeitsvertrags zur Folge.

So entschied jüngst das LAG Nürnberg (Az 7 Sa 11/19) am 19.05.2020.7 Sa 11/19) am 19.05.2020.

Anpassung des Mindestlohns

Die Mindestlohn-Kommission hat ihren Anpassungsbeschluss gefasst und ihren Bericht vorgestellt. Es ist turnusgemäß der dritte Bericht seit der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland im Januar 2015. Dieser liegt derzeit bei 9,35 Euro brutto je Zeitstunde. Die Kommission empfiehlt eine Erhöhung des Mindestlohns in mehreren Schritten auf 10,45 Euro zum 1. Juli 2022. Die Erhöhungsschritte lauten im Detail:

  • zum 1.1.2021: 9,50 €
  • zum 1.7.2021: 9,60 €
  • zum 1.1.2022: 9,82 €
  • zum 1.7.2022: 10,45 €

Der Vorsitzende der Kommission, Jan Zilius, übergab den Bericht und Beschluss an den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil. Dieser wird dem Bundeskabinett eine entsprechende Mindestlohnanpassungsverordnung zur Zustimmung vorlegen.

30.06.2020

Leitfaden zum Mutterschutz

Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts ist zum 1. Januar 2018 ein neues Mutterschutzgesetz in Kraft getreten. Das BMFSFJ hat dazu die Broschüre "Leitfaden zum Mutterschutz" überarbeitet und aktualisiert.

Es werden wichtige Regelungen zu Ihren Rechten und Pflichten, zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz während Schwangerschaft und Stillzeit (insbesondere Arbeitszeit- und Arbeitsschutzbestimmungen), zum Kündigungsschutz sowie zu etwaigen Mutterschaftsleistungen erklärt.

Die Broschüre kann hier bestellt oder aber als PDF heruntergeladen werden.

 

25.06.2020 MdC

Arbeiten und Gefährdung durch Corona

Die ersten Urteile zur Frage, ob bei (vermuteten) gesundheitlichen Gefährdungen durch den Corona-Virus gearbeitet werden muss, liegen vor.

So hat das Arbeitsgericht Mainz den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung abgelehnt, mit der ein 62jähriger Lehrer unter Berufung auf sein Alter seinem Arbeitgeber, einer Berufsschule mit Förderunterricht, verbieten lassen wollte, ihn während der Corona-Pandemie zu Präsenzunterricht heranzuziehen. 

Ähnlich urteilte auch das Verwaltungsgericht Frankfurt. Das Verwaltungsgericht Frankfurt lehnte einen Eilantrag ab, mit dem eine Pädagogin festgestellt wissen wollte, dass sie keinen Präsenzunterricht leisten muss. Eine Lehrerin muss selbst dann zur Arbeit kommen, wenn ihre Schule noch keinen ausgefeilten Hygieneplan sowie ein Arbeitsschutzkonzept für den Nach-Corona-Unterricht vorgelegt hat.

25.06.2020

Neuregelungen zum Beschäftigtendatenschutz geplant

Am 16.06.2020 hat der interdisziplinäre Beirat zum Beschäftigtendatenschutz im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) seine Arbeit aufgenommen. Das aus 14 Expert*innen bestehende Gremium unter Vorsitz von Prof. Herta Däubler-Gmelin, Bundesjustizministerin a. D., wird in den kommenden sechs Monaten Empfehlungen hinsichtlich der Notwendigkeit eines eigenständigen Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz erarbeiten. Das Gremium wird unter anderem beraten, ob und wie die Bundesregierung eine Öffnungsklausel in der Europäischen Datenschutzgrundverordnung nutzen sollte, um mit konkreten Regelungen den Beschäftigtendatenschutz in Deutschland transparenter und sicherer zu machen.

MdC

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