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AU-Bescheinigung nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraum

Das BAG hat am 21. November 2018 (7 AZR 394/17) ausgeführt, dass viel dafür spricht, dass die Pflicht zur Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen den Arbeitnehmer auch während solcher Zeiten trifft, für die er keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall mehr beanspruchen kann.

Kommt der Arbeitnehmer dem nicht nach, hat der Arbeitgeber nicht nur ein Leistungsverweigerungsrecht, sondern ggf. resultieren daraus auch Schadensersatzansprüche oder aber es kann sogar eine verhaltensbedingte Kündigung in Frage kommen. Es kann jedoch (allein) aus der Nichtvorlage der AU noch nicht darauf  geschlossen werden, dass der Arbeitnehmer arbeitsfähig ist.

Arbeitszeiterfassung bald verpflichtend für alle?

Nach Auffassung des Generalanwalts im aktuell anhängigen EuGH-Verfahren C-55/18 C-55/18 sind Unternehmen verpflichtet, ein System zur Erfassung der täglichen effektiven Arbeitszeit einzuführen, wobei es den Mitgliedstaaten freistehe, die Formen und Wege der Umsetzung dieser Verpflichtung zu bestimmen.

Über den Ausgang des Verfahrens, sowie die sich möglicherweise daraus ergebenden Konsequenzen, werden wir hier weiter informieren.

MdC 13.02.19

EU-Richtlinie zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige beschlossen

Am 06.02.2019 hat Deutschland zusammen mit der Mehrheit der Mitgliedstaaten der EU der Vereinbarkeitsrichtlinie zugestimmt. Ziel der Richtlinie ist es, in der gesamten EU die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf zu verbessern. Konkret soll die Richtlinie insbesondere für eine gerechte(-re) Aufteilung von Betreuungs- und Pflegeaufgaben zwischen Frauen und Männern sorgen und auch die Erwerbsbeteiligung von Frauen fördern. Eine nähere Erörterung entfällt hier allerdings, da in Deutschland die Vereinbarkeit bereits besser geregelt ist und über die Anforderungen der Richtlinie hinausgeht.

Ist ein Aufhebungsvertrag wirksam, wenn er in der privaten Wohnung des Arbeitnehmers geschlossen wird?

Ja, so zumindest laut BAG vom 7.02.2019 (6 AZR 75/18). Das AGB-Recht findet hier keine Anwendung. Aber: Das BAG betonte auch, dass trotz allem das Gebot fairen Verhandelns vor Abschluss des Aufhebungsvertrags beachtet werden muss. Wird dies nicht beachtet, könnte der Aufhebungsvertrag trotzdem unwirksam sein.

MdC 13.02.2019

BMAS veröffentlicht Endbericht zur Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung

Das BMAS hat den Endbericht zur Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung veröffentlicht. Der Bericht kann hier eingesehen werden.

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Nikolaiwall 3

27283 Verden

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Internet: www.ag-vpk.de

 

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