Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes für bessere Löhne in der Pflege (Pflegelöhneverbesserungsgesetz) veröffentlicht (BT-Drs.19/1339519/13395).
Wir hatten auf dieses Gesetzesvorhaben schon vor einiger Zeit hingewiesen, als der Kabinettsentwurf veröffentlicht wurde.
Auf Grund der starken Stellung der Kirchen sieht der Gesetzesentwurf eine Änderung des AEntG (Arbeitnehmer-Entsendegesetz), so dass nunmehr im Bereich der Pflege auch Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden können.
Die Beratung des Entwurfs findet sich in einem 5-minütigen Video in der Langfassung oder als Zusammenschnitt in einer Kurzfassung auf den Seiten des BMAS. Hubertus Heil hebt dabei noch einmal die Bedeutung der Tarifbindung hervor.
MdC 28.09.2019