Wenn ein Arbeitnehmer in einem Rechtsstreit (hier war es ein Kündigungsschutzverfahren) bewusst falsche Tatsachen vorträgt, kann dies nach einer Entscheidung des LAG Nürnberg eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
MdC 4.08.2020
Wenn ein Arbeitnehmer in einem Rechtsstreit (hier war es ein Kündigungsschutzverfahren) bewusst falsche Tatsachen vorträgt, kann dies nach einer Entscheidung des LAG Nürnberg eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
MdC 4.08.2020
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der Kinder- und Jugendhilfe e.V.
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