Wie wichtig ein ordnungsgemäß durchgeführtes BEM ist, das zeigt ein jüngeres Urteil vom Arbeitsgericht Fulda. Im hier entschiedenen Fall wollte die Arbeitgeberin die Arbeitnehmerin auf Grund sehr häufiger Kurzzeiterkrankungen kündigen. Das Arbeitsgericht Fulda hielt die Kündigung für sozial nicht gerechtfertigt, da die Arbeitgeberin auf Grund eines fehlenden ordnungsgemäßen BEM nicht in der Lage war, eine entsprechende negative Prognose abzugeben.
Hinweise zur Durchführung eines BEM finden sich im Übrigen in den Infomaterialien des BMAS.
23.08.2020 MdC