Betriebsrisiko und Quarantäne

In einer aktuellen Entscheidung des Arbeitsgerichtes Dortmund ging es um die Lohnzahlung einer durch den Arbeitgeber (und nicht durch das Gesundheitsamt!) angeordneten Quarantäne.

Das ArbG Dortmund führte dazu u.a. aus:

ArbG Dortmund, Urt. v. 24.11.2020, 5 Ca 2057/20

 

 

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